Für ein international tätiges Unternehmen ist es in Zeiten des sich verschärfenden Wettbewerbs wichtig, nach einheitlichen und klaren Richtlinien zu agieren, die auf verantwortungsbewusstem und vorbildlichem Handeln basieren. Diese Richtlinien prägen nicht nur die Unternehmenskultur sondern begründen auch das nationale und internationale Ansehen der PPMC.
PRÄAMBEL
Dieser Verhaltenskodex versteht sich als Leitfaden für die Gestaltung unseres Tagesgeschäftes und unserer kurz-, mittel- und langfristigen Unternehmensstrategie. Unsere Aktivitäten basieren auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die ökonomische und soziale Gesichtspunkte in ihre Entscheidungsprozesse mit einfließen lässt. Neben der UN Initiative des Global Compact bilden die gegenständlichen Richtlinien die Basis für eine faire, nachhaltige, ethische und verantwortungsvolle Geschäftsgebarung.
1. GELTUNGSBEREICH UND PRINZIP DER GESETZESTREUE
Dieser Verhaltenskodex gilt für die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter der PPMC in Ergänzung zu den Gesetzen jener Länder, in denen die PPMC tätig ist.
Wir bauen unser Handeln auf Werten wie Integrität, Transparenz, Rechtschaffenheit, Respekt, Fairness und unter strikter Vermeidung jeglicher Art der Diskriminierung, auf. Diese Prinzipien gelten sowohl extern im Umgang mit Partnern und Klienten als auch intern unter den Kollegen.
Die Unternehmensleitung unterstützt weiters Werte wie Meinungsfreiheit, Recht auf freie Meinungsäußerung, Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller Mitarbeiter.
Die Geschäftsleitung als auch alle Mitarbeiter der PPMC verpflichten sich zur strikten Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze in den Ländern, in denen die PPMC tätig ist. Auch in der Beratung gilt der Grundsatz der Einhaltung aller geltenden Exportkontrollgesetze, der sich auch die PPMC verpflichtet fühlt.
2. UMGANG MIT PARTNERN UND KLIENTEN
Unser Verhalten ist der Spiegel unserer gelebten Unternehmenskultur. Wir verpflichten uns, unser geschäftliches Handeln nach den Regeln des fairen Wettbewerbs auszurichten und insbesondere keine Absprachen, die diesem Grundsatz widersprechen, zu tätigen oder zu unterstützen. Dies untersagt im Besonderen auch jegliche Form von Korruption, sei es gegenüber Personen, Unternehmen, Behörden oder anderen Institutionen. Jegliche Annahme oder Angebote von Geschenken, mit Ausnahme von gelegentlichen mit symbolischem Wert und/oder angemessenen und ortsüblichen Veranstaltungs- oder Essenseinladungen, sofern dadurch den Grundprinzipien dieses Verhaltenskodex und der anwendbaren Gesetze nicht widersprochen wird, sind ausdrücklich untersagt.
3. VERMEIDUNG VON INTERESSENSKONFLIKTEN
Interessenskonflikte liegen vor, wenn die Interessen eines Mitarbeiters der PPMC oder dessen engen Familienangehörigen mit jenen des Unternehmens kollidieren. Diese sind nicht nur zu vermeiden sondern auch im Anlassfall der Unternehmensleitung unverzüglich anzuzeigen. Eine Beteiligung an Unternehmen, sei es als Gesellschafter, stiller Gesellschafter oder als Anteilseigner börsennotierter Unternehmen ist nur insoweit zulässig, als dass diese Beteiligung nicht im Konflikt mit den Interessen der PPMC stehen und nicht dazu geeignet sein darf, Einfluss an die Geschäftsleitung eines solchen Unternehmens ausüben zu können.
4. ERWARTUNGEN AN UNSERE GESCHÄFTSPARTNER
Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie zumindest nach denselben Verhaltensregeln leben und handeln, die diesem Verhaltenskodex zugrunde liegen. Dies trifft nicht nur aber insbesondere auch auf den Verzicht der Korruption, die Beachtung der Menschenrechte, die Einhaltung anwendbarer nationaler und internationaler Gesetze und den fairen Umgang am Markt, zu.
5. SCHUTZ VON EIGENTUM UND GEHEIMHALTUNG
Soweit nicht anders schriftlich geregelt, ist Eigentum der PPMC nur für betriebliche Zwecke zu nutzen und vor Diebstahl, Verlust oder Missbrauch so zu schützen, als wäre es im Besitztum des Mitarbeiters, dem solches Firmeneigentum zur Erfüllung seiner betrieblichen Aufgaben übergeben wurde. Die Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, über alle betrieblichen Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten Stillschweigen zu behalten, wobei diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit auch über die Beendigung der Unternehmenszugehörigkeit zeitlich unbeschränkt hinausgeht.
6. BERATUNGSQUALITÄT
Unser Bestreben ist es, unseren Klienten jederzeit Beratungsleistung höchster Qualität gemessen an international anwendbaren Standards zu bieten und unsere Leistung durch stete Schulung und Fortbildung zu verbessern.
7. VERSTÖSSE
Jeder Mitarbeiter der PPMC ist dazu verpflichtet, jedweden Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex der Geschäftsleitung umgehend zu melden.